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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 11 AS 311/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,103700
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 11 AS 311/13 B ER (https://dejure.org/2013,103700)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.08.2013 - L 11 AS 311/13 B ER (https://dejure.org/2013,103700)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. August 2013 - L 11 AS 311/13 B ER (https://dejure.org/2013,103700)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 11 AS 254/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 11 AS 311/13
    Die dagegen erhoben Beschwerde hat der angerufene Senat mit Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen (Az.: L 11 AS 254/13 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Ge-richtsakte, die Gerichtsakte zu dem Verfahren L 11 AS 254/13 B ER, auf den in jenem Verfahren ergangenen Beschluss des angerufenen Senats vom heutigen Tage sowie die von dem Beklagten als Verwaltungsvorgänge vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung wird insoweit Bezug genommen auf den Beschluss des angerufenen Senats vom heutigen Tage in dem vom Antragsteller betriebenen Beschwerdeverfahren L 11 AS 254/13 B ER.

    Insoweit wird auf den von dem Antragsteller in dem Verfahren L 11 AS 254/13 B ER selbst vorgelegten Beschluss des Senats vom 6. September 2012 - L 11 AS 242/12 B ER (S. 6 f) verwiesen.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 11 AS 311/13
    Zwar stellen die Aufwendungen eines Elternteils zur Ausübung des Umgangsrechts einen grundsätzlich zu erstattenden laufenden, nicht nur einmaligen besonderen, unabweisbaren Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II dar (vgl. grundlegend: BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - zur Rechtslage vor Einführung des § 21 Abs. 6 SGB II; vgl. auch Münder in: LPK, SGB II, 4. Aufl 2011, § 21 Rn 43).

    Denn da hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechtes mit Kindern in der Grundsicherung keine unbeschränkte Sozialisierung von Kosten möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - a.a.O.), werden als begrenzender Maßstab die Kosten angesehen, die ein verständiger Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen aufwenden würde (vgl. z.B. Thüringer LSG, Beschluss vom 12. November 2007 - L 8 SO 90/07 R).

    Insbesondere begegnet die von dem Antragsgegner im Rahmen der endgültigen Bewilligung vorgenommene Berücksichtigung der sog. temporären Bedarfsgemeinschaft für die Tage, an denen ein entsprechend langer Aufenthalt der Tochter bei dem Antragsteller stattgefunden hat, keinen Bedenken (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2012 - L 11 AS 242/12

    Fahrtkosten; gerichtsnahe Mediation; getrennt lebend; Kfz-Nutzung; km-Pauschale;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 11 AS 311/13
    Dabei ist zu beachten, dass vorliegend eine andere Situation gegeben ist als diejenige, die dem Beschluss des angerufenen Senats vom 6. September 2012 (L 11 AS 242/12 B ER) zugrunde gelegen hat.

    Insoweit wird auf den von dem Antragsteller in dem Verfahren L 11 AS 254/13 B ER selbst vorgelegten Beschluss des Senats vom 6. September 2012 - L 11 AS 242/12 B ER (S. 6 f) verwiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2011 - L 11 AS 1105/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 11 AS 311/13
    Damit besteht keine Veranlassung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Februar 2011 - L 11 AS 1105/10 B ER -).
  • LSG Thüringen, 12.11.2007 - L 8 SO 90/07

    Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 11 AS 311/13
    Denn da hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechtes mit Kindern in der Grundsicherung keine unbeschränkte Sozialisierung von Kosten möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - a.a.O.), werden als begrenzender Maßstab die Kosten angesehen, die ein verständiger Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen aufwenden würde (vgl. z.B. Thüringer LSG, Beschluss vom 12. November 2007 - L 8 SO 90/07 R).
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